bietet Hausbesitzern und Hausverwaltungen bundesweit:
Über 35 Jahre Erfahrung mit allen führenden Messtechniken und Anbietern
Persönliche Beratung bei allen Fragen rund um die Abrechnung
Individuelle, maßgeschneiderte Lösungen
Hervorragendes Fachpersonal
Wir von Schütz Heizkostenservice e.K. bieten Ihnen effiziente und umfangreiche Lösungen für den Datentransfer und die Integration abrechnungsrelevanter Daten.
mehr erfahrenErfahren Sie, wie wir durch Hochrechnungsmethoden nach Gradtagszahlen eine faire und transparente Heizkostenabrechnung sicherstellen können!
mehr erfahrenErfahren Sie, wie wir durch Hochrechnungsmethoden nach Kalendertagen eine faire und transparente Heizkostenabrechnung sicherstellen können!
mehr erfahrenDa wir als Firma uns dessen bewusst sind dass wir nur einen Planeten haben steht bei uns Nachhaltigkeit an erster Stelle.
Aus diesem Grund kompensieren wir für jedes von uns eingebaute Gerät den CO2 Ausstoß der bei der Produktion entsteht.
Zusätzlich treiben wir die Elektrisierung unserer Fahrzeugflotte weiter voran und bei bereits bestehenden nicht Elektrofahrzeugen kompensieren wir den jährlichen CO2 Ausstoß.
email: abrechnung@schütz-heizkostenservice.de
Telefon: 06136 996750
Aus den Ablesewerten an den Heizkostenverteilern lässt sich keine Aussage über die tatsächlich angefallenen Heizkosten ableiten. Es handelt sich bei Heizkostenverteilern um ein sogenanntes Hilfsverfahren zur Aufteilung der angefallenen Heizkosten. Erst das Verhältnis eines Ablesewerts zum Gesamtanteil der Ablesewerte in einem Gebäude ermöglicht die Zuordnung des Kostenanteils. Auch wenn die Ablesewerte deutlich geringer waren als im Vorjahr, können die Kosten für die Heizungsanlage beispielsweise durch gestiegene Energiekosten (Öl, Gas, etc.) höher als im Vorjahr sein.
Die auf den Geräten abgelesenen Einheiten finden Sie auf der Einzelabrechnung unter der Überschrift „Ablese-/Verbrauchswerte“ wieder.
Da nur die tatsächlich verbrauchten Kraftstoffkosten abgerechnet werden können (§ 7 Abs. 2 HKVO), hat der Bundesgerichtshof die Öffnungs- und Schlussbestände zur Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abrechnung gemacht (BGH-Urteil 23.11.1981 Az. VIII ZR 298/80).
Bei der Bewertung des Restbrennstoffwertes ist immer der Preis der letzten Heizöllieferung zu berücksichtigen. Sollte ausnahmsweise aufgrund großer Lagerbestände der Rest größer sein als die vorherige Lieferung, ist anteilig auch der Kraftstoffpreis der vorletzten Lieferung zu verwenden.
Gemäß § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) können folgende Betriebskosten (auch Nebenkosten genannt) auf Ihre Mieter umgelegt werden:Grundsteuer
Nicht umlagefähige Nebenkosten sind:
Wir lesen alle Messgeräte ab, deren Ablesewerte für die Erstellung einer verbrauchsabhängige Heizkosten- und ggf. auch Wasserkostenabrechnung benötigt werden.
Das können Heizkostenverteiler, Wasserzähler, Wärmezähler oder auch Kältezähler sein. Mit der Ablesung der Messgeräte und der Abrechnungserstellung hat uns die Hausverwaltung oder der Vermieter beauftragt.
Gemäß der Energieeffizienzrichtlinie (EED) dürfen ab dem 25. Oktober 2020 nur noch fernauslesbare Wärme- und Wasserzähler sowie Heizkostenverteiler eingebaut werden. Bis spätestens zum Januar 2027 müssen die sich aktuell im Bestand befindlichen nicht fernauslesbaren Messgeräte und Heizkostenverteiler ausgetauscht werden.
Das Hauptziel der EED ist es, den Energieverbrauch in Europa bis 2030 zu senken und damit einen wesentlichen Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten. Dabei stehen das Energieeinsparpotenzial von Wohnräumen und das Verbrauchsverhalten der Bewohner im Fokus.
Insbesondere digitale und funkbasierte Verbrauchserfassungssysteme können Energieeinsparpotenziale erhöhen und den Wärme- und Wasserverbrauch optimieren.
Nach DIN 14676 wird der Rauchwarnmelder bei einer maximalen Raumhöhe von 6 m möglichst mittig direkt an die Decke geschraubt. Es ist wichtig, an Decken und Wänden einen Abstand von mindestens 50 cm zu umliegenden Möbeln einzuhalten. Küchentüren, Badezimmertüren, Druckluftleitungen für Klimaanlagen oder Heizungen, Deckenventilatoren und Haushaltsventilatoren müssen einen Abstand von mindestens 90 cm einhalten. Ein einzelner Rauchmelder kann eine Fläche von bis zu 60 Quadratmetern überwachen. Die einwandfreie Funktion des Rauchmelders ist bei Raumtemperaturen von 0°C bis 50°C gewährleistet.
Wartungsprüfungen für funkbasierte Rauchwarnmelder werden jährlich mit Erstablesung zu einem Stichtag, in der Regel 31.12., durch eine Funkablesung durchgeführt. Da Rauchwarnmelder regelmäßig funktionale Selbsttests durchführen und aktuelle Statusinformationen per Funk an unser System senden, können wir deren Funktionsfähigkeit aus der Ferne überprüfen.
Der Zugang zur Wohnung ist nur erforderlich, wenn das Gerät aufgrund einer Störung oder Fehlermeldung (z. B. Batterie, Ausbau, Hardware) ausgetauscht werden muss oder nicht funkfähig ist.
Sie können sich Ihr neues Passwort per E-Mail zusenden lassen lassen indem Sie auf den Button "Ich habe mein Passwort vergessen" klicken.
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