heizkostenabrechnung

Die erste Frage, die bei einer Heizkostenabrechnung immer aufkommt, ist: „Muss ich nach Heizkostenverordnung abrechnen oder können Mieter und Vermieter andere Umlage- und Abrechnungswege wählen?“

Eine korrekte Abrechnung ist wichtig, um die Heizkosten fair und transparent zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen.

Als Faustregel gilt: Verbrauchen mehr als 2 Wohneinheiten in einem Haus Heizung und/oder Warmwasser aus dem öffentlichen System, müssen diese nach der Heiztarifverordnung abgerechnet werden. Dies gilt für freifinanzierte Wohnungen und preisgebundene Wohnungen (§1.2 Heizkosten V).

Daher ist es wichtig zu wissen, dass die Verordnung nicht für Gas-Fußbodenheizungen in Wohnungen sowie für Einzelöfen, dezentrale Warmwasserbereitung (Durchlauferhitzer etc.) oder Einfamilienhäuser mit eigener Heizungsanlage (§1 Heizkosten V) gilt.

Der SCHÜTZ HEIZKOSTENSERVICE ist ein erfahrener Dienstleister mit langjähriger Expertise in der verbrauchsabhängigen Heiz-/Betriebskostenabrechnung und modernster Messtechnik. Wir betreuen viele zufriedene Kunden und bearbeiten gerne auch Verbraucherrechnungen für Ihre Immobilie. Kontaktieren Sie uns und wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für die Heizkostenabrechnung.

Professionell

Wir finden Lösungen auch in komplexen Situationen

Rechtssicher

Wir kennen alle Fallstricke der Abrechnung.

Verständlich

Mieter sollten auch in der Lage sein, Ihre Abrechnung zu verstehen.

In nur 5 Schritten zu Ihrer Heizkostenabrechnung

Schritt 1: Erster Kontakt und Angebot

Beim ersten Kontakt besichtigen oder besprechen wir den aktuellen Abrechnungsstatus Ihrer Immobilie. Unser Angebot wird alle notwendigen Voraussetzungen für eine legale Abrechnung erfüllen.

Schritt 2: Auftrag und Verträge

Nach Auftragserteilung klären wir alle letzten Fragen und senden Ihnen einen finalen Vertrag mit allen gewünschten Artikeln zu.

Schritt 3: Auftrag und Montage

Nach Vertragsunterschrift organisieren und führen unsere geschulten Fachkräfte die Montage/Aufnahme der Messmittel durch und nehmen alle notwendigen Informationen auf.

Schritt 4: Erste Abrechnung

Nach Ihrem angegebenen Abrechnungsdatum können Sie gerne eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Hier klären wir alle Details zur Erstellung Ihrer Abrechnung. Anschließend erstellen wir Ihre Heizkostenabrechnung und auf Wunsch auch eine Betriebskostenabrechnung als Gesamtabrechnung

Schritt 5: Kontrolle und Weiterleitung der Abrechnung

Nachdem Sie Ihre Abrechnung erhalten haben, überprüfen Sie alle Positionen auf die erforderlichen Änderungen. Wenn alles in Ordnung ist, geben Sie die Abrechnung an Ihren Mieter weiter.

Haben wir Ihr Interesse geweckt ?

Häufige fragen zum Thema Heizkostenabrechnung

Wieso sind die Heizkosten höher als im Vorjahr, obwohl die Ablesewerte deutlich geringer waren?

Aus den Ablesewerten an den Heizkostenverteilern lässt sich keine Aussage über die tatsächlich angefallenen Heizkosten ableiten. Es handelt sich bei Heizkostenverteilern um ein sogenanntes Hilfsverfahren zur Aufteilung der angefallenen Heizkosten. Erst das Verhältnis eines Ablesewerts zum Gesamtanteil der Ablesewerte in einem Gebäude ermöglicht die Zuordnung des Kostenanteils. Auch wenn die Ablesewerte deutlich geringer waren als im Vorjahr, können die Kosten für die Heizungsanlage beispielsweise durch gestiegene Energiekosten (Öl, Gas, etc.) höher als im Vorjahr sein.

Wo finde ich in der Abrechnung meine abgelesenen Einheiten wieder?

Die auf den Geräten abgelesenen Einheiten finden Sie auf der Einzelabrechnung unter der Überschrift „Ablese-/Verbrauchswerte“ wieder.

Wie werden Restbestände an fossilen Energieträgern wie Heizöl bewertet?

Da nur die tatsächlich verbrauchten Kraftstoffkosten abgerechnet werden können (§ 7 Abs. 2 HKVO), hat der Bundesgerichtshof die Öffnungs- und Schlussbestände zur Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abrechnung gemacht (BGH-Urteil 23.11.1981 Az. VIII ZR 298/80).

Bei der Bewertung des Restbrennstoffwertes ist immer der Preis der letzten Heizöllieferung zu berücksichtigen. Sollte ausnahmsweise aufgrund großer Lagerbestände der Rest größer sein als die vorherige Lieferung, ist anteilig auch der Kraftstoffpreis der vorletzten Lieferung zu verwenden.

Welche Nebenkosten kann ich als Vermieter auf meine Heiz- und/oder Nebenkostenabrechnung an meine Mieter weitergeben und welche nicht?

Gemäß § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) können folgende Betriebskosten (auch Nebenkosten genannt) auf Ihre Mieter umgelegt werden:Grundsteuer

  • Abwassergebühr
  • Schmutz- und Niederschlagswasser
  • Warme Betriebskosten
  • Aufzug
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtungskosten
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Hausmeisterkosten
  • Fernsehen, Antenne oder Kabelanschluss
  • Waschraum
  • Schornsteinfeger
  • Sonstige Betriebskosten

Nicht umlagefähige Nebenkosten sind:

  • Instandhaltung und -setzung (z.B. Anschaffungskosten für die Photovoltaikanlagen, Erschließungskosten für die Kabelverlegung des Satelliten, Kosten für eine Heizungsreparatur)
  • Verwaltungsarbeit (z.B. Kosten für die Leistungen Ihrer Hausverwaltung)
Was und warum wird abgelesen?

Wir lesen alle Messgeräte ab, deren Ablesewerte für die Erstellung einer verbrauchsabhängige Heizkosten- und ggf. auch Wasserkostenabrechnung benötigt werden.

Das können Heizkostenverteiler, Wasserzähler, Wärmezähler oder auch Kältezähler sein. Mit der Ablesung der Messgeräte und der Abrechnungserstellung hat uns die Hausverwaltung oder der Vermieter beauftragt.

Wie werden die Heizkosten berechnet?

Die Heizkosten werden normalerweise basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch von Wärmeenergie berechnet. Dies kann mithilfe von Heizkostenverteilern oder Smart-Meter erfolgen.

Was ist der Verteilerschlüssel?

Der Verteilerschlüssel legt fest, wie die Heizkosten auf die einzelnen Wohnungen oder Räume im Gebäude aufgeteilt werden. Dies kann anhand der Wohnfläche, der Anzahl der Personen oder anderer Faktoren erfolgen.

Was passiert, wenn ich meine Heizkostenabrechnung nicht bezahle?

Wenn Sie Ihre Heizkostenabrechnung nicht bezahlen, kann es zu Mahngebühren und eventuell zu einer gerichtlichen Klage kommen.

Was ist eine Vorauszahlung für Heizkosten?

Eine Vorauszahlung für Heizkosten ist eine vorherige Zahlung, die Sie leisten, bevor die tatsächlichen Heizkosten berechnet werden. Sie dient als Schätzwert und kann später angepasst werden.

Was ist eine Nachzahlung für Heizkosten?

Eine Nachzahlung für Heizkosten ist eine Zahlung, die Sie leisten müssen, wenn die tatsächlichen Heizkosten höher sind als die Vorauszahlung.

Was ist ein Heizkostenverteiler?

Ein Heizkostenverteiler ist ein Gerät, das den Verbrauch von Wärmeenergie in einem Gebäude misst und die Kosten entsprechend verteilt.

Wie kann ich meine Heizkosten senken?

Um Ihre Heizkosten zu senken, können Sie Maßnahmen ergreifen wie das Dämmen von Wänden und Dach, die Verwendung von energiesparenden Geräten, die Regulierung der Raumtemperatur und das Vermeiden von unnötigem Wärmeverlust.

Kann ich die Heizkostenabrechnung einsehen, wenn ich nicht im selben Haus wohne wie die abgerechneten Personen?

Ob Sie die Heizkostenabrechnung einsehen können, hängt von den Regelungen des Gebäudeeigentümers und eventuellen Mietverträgen ab. Es ist jedoch in der Regel möglich, eine Kopie der Abrechnung zu erhalten.

Wie oft erhalte ich eine Heizkostenabrechnung?

Die Häufigkeit der Heizkostenabrechnung variiert und hängt von der Regelung des Gebäudeeigentümers und dem Abrechnungszeitraum ab, in der Regel erhalten die Mieter jährlich eine Abrechnung.

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