Je nach Erfassungsgerät, ist ein regelmäßiger Gerätetausch notwendig. Ungeeichte Messgeräte dürfen nach MessEG §32 nicht für eine Abrechnung verwendet werden.
Mit uns passiert ihnen sowas nicht denn wir tauschen ihre Geräte wenn gewünscht automatisch vor Ende aus.
Unser Messgeräteservice hat 3 unterschiedliche Angebote für sie:
dies hat 3 Vorteile:
1. Dass Sie die jährliche Miete auf die Nutzer umlegen können
2. Keine Anfangsinvestition. Ihre wertvolle Liquidität bleibt Ihnen erhalten
3. Keine Sorge um Reparaturen. bei einem technischen Defekt wird das Gerät von uns kostenfrei ausgetauscht.
dies hat 3 Vorteile:
1. Dass Sie die jährliche Miete auf die Nutzer umlegen können
2. Keine Anfangsinvestition. Ihre wertvolle Liquidität bleibt Ihnen erhalten
3. Keine Sorge um Reparaturen. bei einem technischen Defekt wird das Gerät von uns kostenfrei ausgetauscht.
dies hat 3 Vorteile:
1. Dass Sie die jährliche Miete auf die Nutzer umlegen können
2. Keine Anfangsinvestition. Ihre wertvolle Liquidität bleibt Ihnen erhalten
3. Keine Sorge um Reparaturen. bei einem technischen Defekt wird das Gerät von uns kostenfrei ausgetauscht.
Qualität steht bei uns an erster Stelle deswegen arbeiten wir nur mit den besten Herstellern zusammen
Wir tauschen ihre Geräte wenn gewünscht automatisch aus.
Unsere eingebauten Geräte entsprechen den Anforderungen der EED (Fernauslesbar)
Beim ersten Kontakt besichtigen oder besprechen wir den aktuellen Abrechnungsstatus Ihrer Immobilie. Unser Angebot wird alle notwendigen Voraussetzungen für eine legale Abrechnung erfüllen.
Nach Auftragserteilung klären wir alle letzten Fragen und senden Ihnen einen finalen Vertrag mit allen gewünschten Artikeln zu.
Nach Vertragsunterschrift organisieren und führen unsere geschulten Fachkräfte die Montage/Aufnahme der Messmittel durch und nehmen alle notwendigen Informationen auf.
Nach Ihrem angegebenen Abrechnungsdatum können Sie gerne eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Hier klären wir alle Details zur Erstellung Ihrer Abrechnung. Anschließend erstellen wir Ihre Heizkostenabrechnung und auf Wunsch auch eine Betriebskostenabrechnung als Gesamtabrechnung
Nachdem Sie Ihre Abrechnung erhalten haben, überprüfen Sie alle Positionen auf die erforderlichen Änderungen. Wenn alles in Ordnung ist, geben Sie die Abrechnung an Ihren Mieter weiter.
Haben wir Ihr Interesse geweckt ?
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