Messgeräteservice
Je nach Erfassungsgerät, ist ein regelmäßiger Gerätetausch notwendig. Ungeeichte Messgeräte dürfen nach MessEG §32 nicht für eine Abrechnung verwendet werden.
Mit uns passiert ihnen sowas nicht denn wir tauschen ihre Geräte wenn gewünscht automatisch vor Ende aus.
Unser Messgeräteservice hat 3 unterschiedliche Angebote für sie:
Geräte Miete
dies hat 3 Vorteile:
1. Dass Sie die jährliche Miete auf die Nutzer umlegen können
2. Keine Anfangsinvestition. Ihre wertvolle Liquidität bleibt Ihnen erhalten
3. Keine Sorge um Reparaturen. bei einem technischen Defekt wird das Gerät von uns kostenfrei ausgetauscht.
Geräte Miete
dies hat 3 Vorteile:
1. Dass Sie die jährliche Miete auf die Nutzer umlegen können
2. Keine Anfangsinvestition. Ihre wertvolle Liquidität bleibt Ihnen erhalten
3. Keine Sorge um Reparaturen. bei einem technischen Defekt wird das Gerät von uns kostenfrei ausgetauscht.
Geräte Miete
dies hat 3 Vorteile:
1. Dass Sie die jährliche Miete auf die Nutzer umlegen können
2. Keine Anfangsinvestition. Ihre wertvolle Liquidität bleibt Ihnen erhalten
3. Keine Sorge um Reparaturen. bei einem technischen Defekt wird das Gerät von uns kostenfrei ausgetauscht.
Qualität
Qualität steht bei uns an erster Stelle deswegen arbeiten wir nur mit den besten Herstellern zusammen
Keine ungeeichten Messgeräte mehr
Wir tauschen ihre Geräte wenn gewünscht automatisch aus.
EED sicher
Unsere eingebauten Geräte entsprechen den Anforderungen der EED (Fernauslesbar)
In nur 5 Schritten zu Ihrer Heizkostenabrechnung
Schritt 1: Erster Kontakt und Angebot
Beim ersten Kontakt besichtigen oder besprechen wir den aktuellen Abrechnungsstatus Ihrer Immobilie. Unser Angebot wird alle notwendigen Voraussetzungen für eine legale Abrechnung erfüllen.
Schritt 2: Auftrag und Verträge
Nach Auftragserteilung klären wir alle letzten Fragen und senden Ihnen einen finalen Vertrag mit allen gewünschten Artikeln zu.
Schritt 3: Auftrag und Montage
Nach Vertragsunterschrift organisieren und führen unsere geschulten Fachkräfte die Montage/Aufnahme der Messmittel durch und nehmen alle notwendigen Informationen auf.
Schritt 4: Erste Abrechnung
Nach Ihrem angegebenen Abrechnungsdatum können Sie gerne eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Hier klären wir alle Details zur Erstellung Ihrer Abrechnung. Anschließend erstellen wir Ihre Heizkostenabrechnung und auf Wunsch auch eine Betriebskostenabrechnung als Gesamtabrechnung
Schritt 5: Kontrolle und Weiterleitung der Abrechnung
Nachdem Sie Ihre Abrechnung erhalten haben, überprüfen Sie alle Positionen auf die erforderlichen Änderungen. Wenn alles in Ordnung ist, geben Sie die Abrechnung an Ihren Mieter weiter.
Haben wir Ihr Interesse geweckt ?